Betriebsrat

Für eine verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung als Betriebsrat steht die Informationsbeschaffung an erster Stelle. Wünschen Sie Ausarbeitungen zu einer bestimmten Frage im Betrieb? Gerne befasse ich mich mit interessanten Themenstellungen und stehe auch bei schwierigen Verhandlungen auf Ihrer Seite. Sorgen Sie für Waffengleichheit, denn auch der Arbeitgeber leistet sich diesen Service. Gerne stehe ich Ihnen bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, bei Vertretung vor einer Einigungsstelle, beim Zustimmungsersetzungsverfahren, Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten, Unterlassungsansprüchen zur Seite.

Rechtsberatung für Betriebsräte

Sich in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet mit einer komplizierten Materie auseinanderzusetzen ist ohne Berater nicht immer leicht. Rufen Sie an und lassen Sie uns generell über mögliche Beratungsfelder sprechen. Der Betriebsrat verfügt über zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Diese erfassen unter anderem soziale Angelegenheiten, Arbeitsplätze, personelle Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten. Regelmäßig muss geprüft werden, ob der Betriebsrat bei einer Maßnahme unterrichtet werden muss und ob ihm im konkreten Fall ein Initiativrecht zusteht.

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Bernhard beraten. Durch ständige Weiterbildung, praktische Beratung von Betriebsräten und Vortragstätigkeiten in diesem Bereich ist eine hohe Qualität der Beratung gewährleistet! Ich berate Betriebsräte in ganz Deutschland.

Beratungsfelder:

Wir beraten Sie u. a. zu den folgenden Themenbereichen:

  • Einrichtung von Betriebsräten
  • Wahl des Betriebsrats
  • Benachteiligungsverbot von Betriebsräten (§ 78 BetVG)
  • Arbeitszeit und Freistellung (§ 37 II, III BetrVG)
  • Schulungen (§ 37 VI BetrVG)
  • Geheimhaltung (§§ 79, 82, 83, 99, 102 BetrVG)
  • Allgemeinen Angelegenheiten, insbesondere als Gutachter (§ 80 BetrVG)
  • Mitbestimmung in Angelegenheiten des § 87 BetVG
  • Einstellung (§ 99 BetrVG)
  • Kündigung (§ 102 BetrVG)
  • Besonderer Kündigungsschutz (§ 15 I BetrVG, § 103 BetrVG)
  • Betriebsänderungen, Sozialplan, Betriebsvereinbarung (§ 111 ff. BetVG)
  • Betriebsvereinbarungen (§ 77 II BetrVG)
  • Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des BetrVG

 

Rufen Sie uns an Rechtsanwalt Bernhard, Ziegelbräustraße 9, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 / 93762827.